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Dienstag, 24. September 2013

Das P-Konto

Das P-Konto gibt es schon seit 2010, doch trotzdem wissen viele Menschen mit dem Begriff nichts anzufangen. Dabei ist das P-Konto eine sehr wissenswerte Angelegenheit - vor allem bei Schulden, Pfändungen oder Insolvenz. Definieren wir zunächst das P-Konto:

Das P-Konto steht für ein Pfändungssicheres Konto bzw. ein Pfändungsschutzkonto bei einer Bank oder Sparkasse. Jeder kann unabhängig von der eigenen finanziellen Situation ein P-Konto beantragen. Dabei wird das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt. Die Kontonummer und die Bankleitzahl bleiben bestehen, es ist jedoch auf der Girokarte und auf dem Kontoauszug ersichtlich, dass es sich bei dem vorliegenden Konto um ein P-Konto handelt.
Das P-Konto sorgt dafür, dass ein bestimmter Betrag auf dem Konto nicht gepfändet werden kann. Bei diesem Betrag handelt es sich um den gesetzlich festgelegten Pfändungsfreibetrag in Höhe von 1049,99€ ( Stand Juli 2013). Das bedeutet, dass Gläubiger diesen Betrag nicht pfänden dürfen und nur dann Geld erhalten, wenn das Guthaben auf dem Konto diesen Betrag übersteigt.
Weitere Beträge (Kindergeld etc.) können auf Nachweis freigegeben werden, so dass der Pfändungsfreibetrag erhöht werden kann.

Betrachten wir nun die Bedeutung dieser Definition im Ernstfall. Wenn man Schulden hat, die man nicht zurückzahlen kann, dann steht nach der x-ten Mahnung der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Jeder Gläubiger versucht mit allen Mitteln sein Geld zu bekommen. Zu diesen Mittelt gehört auch die Pfändung. Neben Dingen wie Fernseher, Auto oder anderen Wertgegenständen, kann auch der Lohn oder das Konto gefändet werden.

Ist das der Fall steht man plötzlich ohne Einkommen da und oftmals bedeutet das nicht nur, dass man die Miete nicht bezahlen kann, sondern auch Nahrungsmittel, Strom, Telefon und vieles mehr - denn das geht alles vom Konto ab. Pfändet ein Gläubiger das Konto gerät man umgehend in Zahlungsverzug bei den monatlichen Ausgaben. Bisher führte in diesem Fall der Weg zum Gericht, bei welchem man einfordern musste, dass ein Pfändungsfreibetrag gewahrt wird, um den Unterhalt zu sichern.

Mit dem P-Konto spart man sich das Gericht. Mit der Einrichtung des Kontos ist der Pfändungsfreibetrag automatisch geschützt. Schon bei ersten Schuldenschwierigkeiten ist es daher ratsam ein P-Konto einzurichten. Macht man das nicht, kann es schnell passieren dass das Konto komplett gefändet wird. In der Regel gilt: je niedriger das Einkommen eines Schuldners, umso schneller sollte man sich ein P-Konto einrichten. Wenn nicht viel Geld vorhanden ist, sollte man nicht riskieren, dass Gläubiger es komplett pfänden.

Natürlich ist das P-Konto nicht ganz ohne Beigeschmack- wenn man noch solvent und kreditwürdig ist, sollte man nicht bei der ersten Mahnung gleich ein P-Konto einrichten. Die Nachteile sind nämlich eine Eintragung in die Schufa und die damit verbundene Herabstufung der Bonität, sowie der Verlust von Kreditkarten.

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