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Montag, 28. Oktober 2013

Was man über Inkasso wissen muss

Inkasso ist ein Begriff der nicht nur negativ behaftet ist, sondern hinter welchem sich auch nichts gutes verbirgt. Bei Inkasso werden grob gesagt Schulden eingetrieben. Dabei ist nicht die Höhe der Schulden oder die Anzahl der Schuldner ausschlaggebend für die Bekanntschaft mit einem Inkassobüro - oft wenden sich Gläubiger schon nach der zweiten Mahnung an diese Unternehmen. Inkasso ist daher nicht nur etwas für Schuldner, sondern ein Thema, welches schnell für jeden relevant sein kann. Aus diesem Grund gehen wir dem Begriff Inkasso tiefer auf den Grund und erklären auch, welche Optionen man mit solchen Unternehmen hat und welche Vorgehensweisen unerlaubt oder rechtswidrig sind.

Begriff und Bedeutung

Der Begriff Inkasso kommt aus dem Bereich der Finanzierungen und steht für das Eintreiben von Forderungen. Ein Inkassounternehmen treibt also Forderungen ein für Gläubiger von Schuldnern. Dabei hat ein solches Unternehmen zwei mögliche Vorgehensweisen. Eine Möglichkeit ist, wenn das Inkassounternehmen die Forderungen im Auftrag des Gläubigers eintreibt mit einer entsprechenden Vollmacht. Dann hat man es immer noch mit dem Gläubiger zu tun. Die zweite Möglichkeit ist, dass der Gläubiger seine Forderungen an das Inkassounternehmen verkauft hat mit entsprechender Abtretungserklärung. Dann hat man mit dem ursprünglichen Gläubiger nichts mehr zu tun, sondern nur noch mit dem Inkassounternehmen. Das Inkassounternehmen tritt dann in eigenem Namen auf und darf keine zusätzlichen Kosten auferlegen.

Mythen und Vorgehensweise

Inkassobüros werden oft mit bulligen Geldeintreibern und unlauteren Methoden in Verbindung gebracht. Dabei hat das gar nichts mit der Realität zu tun. Ein Inkassounternehmen versucht auf dem schriftlichen Weg die Schulden einzutreiben. Das Vorgehen, die Art und Weise und die Briefe sind viel dynamischer und häufiger als gewöhnliche Mahnungen der Gläubiger. Haben diese Briefe kein Erfolg geht es in die nächste Runde mit gerichtlichen Forderungen und Gerichtsvollziehern.
Leider gibt es viele Unternehmen, die die Unwissenheit der Schuldner ausnutzen, um diese einzuschüchtern. Was folgt sind Anrufe mehrmals am Tag, die Aufforderung Schuldeingeständnisse oder Ratenvereibarungen zu unterschreiben und im schlimmsten Fall sogar die persönliche Anwesenheit von Inkassomitarbeitern in oder vor der eigenen Wohnung.
Diese Vorgehensweisen sind alle nicht zulässig und rechtswidrig! Man sollte generell keine Unterlagen unterschreiben!

Kritik

Auch wenn Inkassounternehmen Regelkonform arbeiten, sind sie trotzdem oft Kritken bezüglich Ihrer Kostenpolitik ausgesetzt. In der Inkassobranche gibt es keine Vorgaben oder Richtlinien in der Kostenpolitik. Somit kann jedes Unternehmen seine Preise individuell gestalten ohne Begründung und zu Lasten des Schuldners. Einige Inkassofirmen sind Mitglied im Bundesverband und orientieren sich an Kostenvorgaben. Meistens pendeln die Kosten bei 10 Prozent der Forderungssumme und richten sich nach der Gebührentabelle für Anwälte im außergerichtlichen Bereich. Ist das nicht der Fall dann bleibt nur die Beschwerde beim Verband. Um den Überblick zu behalten sollte man immer eine detaillierte Kostenübersicht verlangen.

Rechte der Schuldner

1. Schadensminderungspflicht
Der Gläubiger muss die Eintreibung der Kosten so günstig wie möglich für den Schuldner halten. Daher ist das Einschalten eines Inkassounternehmens und alles damit verbundenen zusätzlichen Kosten nur dann zulässig, wenn der Schuldner NICHT zahlungsunfähig ist. Sollte das der Fall sein, dann sollte man dem Gläubiger und dem Inkassounternehmen die Zahlungsunfähigkeit umgehend mitteilen. Ist dies bereits geschehen, sind die zusätzlichen Kosten nicht zulässig!

 2. Bevollmächtigung
Das Inkassounternehmen braucht eine Abtretungserklärung oder eine Vollmacht vom Gläubiger. Der Schuldner kann alle Forderungen zurückweisen bis das Inkassounternehmen diesen Nachweis erbracht hat. Man kann auf den Nachweis im Original bestehen - auf diese Weise bekommt man mehr Zeit die Forderung zu prüfen und zu bezahlen.

3. Druck
Inkassounternehmen dürfen Schuldner in keiner Weise unter Druck setzen. Sie dürfen Schuldner nicht anrufen und auch Hausbesuche stehen gesetzlich nur dem Gerichtsvollzieher zu. Lassen Sie sich auf keine Diskussionen mit Inkassomitarbeitern ein und lassen Sie diese nicht in Ihre Wohnung. Verweisen Sie immer auf schriftlichen Kontakt und verlangen Sie immer, dass der Inkassomitarbeiter sich ausweist.

4. Kosten
Jedes Inkassounternehmen hat seine eigene Preispolitik. Daher ist es angebracht die aufgelisteten Kosten zu prüfen und zu vergleichen. In einigen Fällen hätte der Gläubiger statt des Inkassounternehmens einen Anwalt einschalten können - dann können die Kosten abgelehnt werden.

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